Leistungen & Förderungen
Seit bereits dem 01.01.2008 gilt das neue Unterhaltsrecht. Nun gibt es Unterhalt nur noch in bestimmten Situationen, die gesetzlich verankert sind. Auch Richter beurteilen die Situation leider sehr unterschiedlich, was Ansprüche aus vorangegangenen
|
|||
|
|||||








