![]() Foto: djd/KarstadtQuelle Versicherungen (djd). Wenn Konfliktparteien alleine keine Lösung finden, sehen viele nur noch den Gang zum Gericht als Ausweg. Das ist teuer, kostet Nerven, führt häufig zu einer weiteren Eskalation des Konflikts. Eine Alternative kann die Mediation, eine moderne Methode zur Streitschlichtung, sein. Das Verfahren kann überall dort angewendet werden, wo zwischen unterschiedlichen Parteien offene Streitpunkte geklärt werden müssen, was sehr häufig bei Erbauseinandersetzungen der Fall ist. Ein neutraler Dritter, der Mediator, führt und unterstützt die Parteien bei der Konfliktbewältigung. Besonders sinnvoll ist diese Art des Vorgehens, wenn die Parteien sich trotz eines Streits noch begegnen wollen – wie eben Familienmitglieder in einem Erbkonflikt. Zur relativ neuen Möglichkeit der Mediation gibt es noch viele Fragen – sie ließen das Expertentelefon nicht still stehen. Vier Fachleute gaben sechs Stunden lang Antworten. Am Telefon saßen: · Dr. Ansgar Beckervordersandfort, Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwalt für Erbrecht, Münster. Er hat sich auf Erbrecht, Erbschafts- und Schenkungssteuerrecht sowie Vermögens- und Unternehmensnachfolge spezialisiert. · Andrea Maria Haller, Geschäftsführerin des Bestattungshauses Haller, Stuttgart. Als ausgebildete Theologin gestaltet sie Trauerfeiern und setzt sich für einen dem Menschen zugewandten Umgang mit dem Thema Tod und Bestattung ein. · Dieter Sprott, Renten- und Sterbevorsorge-Experte bei den KarstadtQuelle Versicherungen, Nürnberg. · Dr. Wolfram Radke, Notar im Notariat am Gänsemarkt, Hamburg mit den Schwerpunkten Gesellschafts-, Grundstücks-, Erb- und Familienrecht. Günstiger, schneller – und deeskalierend Viele Anrufer hatten von der Möglichkeit zur Mediation bereits gehört, konnten sich allerdings nichts Konkretes darunter vorstellen. Dr. Ansgar Beckervordersandfort, Mediator und Fachanwalt für Erbrecht aus Münster, erläuterte: „Mediation ermöglicht den Beteiligten, eigenverantwortlich und flexibel Konfliktlösungsmöglichkeiten mit Hilfe des Mediators selbst zu erarbeiten. Von Erbmediation spricht man, wenn dieses Verfahren bei erbrechtlichen Konflikten oder bei der Vermögensnachfolgeplanung eingesetzt wird.“ Und was sind die wesentlichen Vorteile? Dr. Beckervordersandfort: „Die Kosten sind in der Regel deutlich niedriger als in der gerichtlichen Auseinandersetzung. Außerdem werden Lösungen meist viel schneller gefunden. Vor allem aber eskaliert der Konflikt nicht weiter, die Ergebnisse werden besser akzeptiert.“ Undankbare Tochter In vielen Fällen ist die Bereitschaft zur Mediation allerdings nicht mehr vorhanden. Eine Anruferin wollte beispielsweise wissen, ob sie ihre Tochter von ihrem Erbe einschließlich des Pflichtteils ausschließen darf, weil diese ihr nicht helfe und undankbar sei. Dr. Wolfram Radke, Notar aus Hamburg: „Sie können Ihre Tochter durch Testament ohne weitere Begründung enterben. Ihre Tochter ist allerdings pflichtteilsberechtigt, und der Pflichtteil ist kaum entziehbar – dafür müsste Ihre Tochter schon eine vorsätzliche Straftat gegen Sie begangen haben.“ Zahlreiche Anrufe drehten sich um die Erbschaftssteuer. Wie kann man sie möglichst gering halten? Dr. Radke: „Darauf gibt es keine pauschale Antwort. In allen Fällen sind Notare kompetente Ansprechpartner, die entsprechende Lösungen aufzeigen. Bei größeren und komplexeren Vermögen sollte aber auch ein Steuerberater hinzugezogen werden.“ Vorsorge für den letzten Gang Die Vorsorge für den Todesfall ist heute kein Tabuthema mehr, das beweisen die Fragen, die dazu an die Experten gestellt wurden. Was kostet eigentlich eine Bestattung? Dieter Sprott, Sterbevorsorge-Experte beim Direktversicherer KarstadtQuelle Versicherungen: „Durchschnittlich geben die Bundesbürger heute etwa 5.000 Euro für eine einfache Erdbestattung aus. Im Einzelfall können die Kosten aber deutlich höher oder niedriger sein." Ich möchte einen Vorsorgevertrag mit einem Bestatter abschließen, was muss darin enthalten sein? Dieter Sprott: „Erforderlich ist in jedem Fall ein detaillierter Kostenvoranschlag, der auch etwaige Preissteigerungen berücksichtigt. In dem Kontrakt sollte auch eine Person benannt sein, die im Todesfall die Einhaltung des Vertrages überwacht." Ich möchte eine Sterbegeld-Versicherung abschließen, bin gesundheitlich aber schon angeschlagen. Dieter Sprott: „Bei der Police aus unserem Hause gibt es keine Gesundheitsprüfung. Sie können diese Versicherung jederzeit auch bis ins hohe Alter abschließen.“ Die Art der Trauerfeier zu Lebzeiten klären Heute gibt es viele unterschiedliche Formen von Bestattungen und Trauerfeiern. Einige Anrufer wollten wissen, ob sie dabei völlig frei sind, wenn sie dies schon zu Lebzeiten klären wollen. Dazu Andrea Maria Haller, Geschäftsführerin des Bestattungshauses Haller, Stuttgart: „Grundsätzlich sind Sie in der Gestaltung der Trauerfeier vollkommen frei. Bei kirchlichen Trauerfeiern sind Sie allerdings an die Flexibilität des Pfarrers und die Liturgie der Kirche gebunden. Was die Bestattungsarten betrifft: Nicht jede Gemeinde bietet alle Varianten. Verpflichtet ist die Gemeinde aber, Gräber für Erd- und Feuerbestattungen anzubieten.“
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