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(rgz-p). Ausgaben, die nachweisbar anfallen, um eine Krankheit zu heilen oder deren Folgen erträglicher zu machen, sind in der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung abziehbar. „Wer jedoch umzieht, weil seine gemietete Wohnung einen Schimmelpilzbefall aufweist, kann die dafür entstanden Kosten nicht ohne weiteres steuerlich ansetzen", informiert Verena Tiemann von der Quelle Bausparkasse.
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