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Silvester - Feuerwerk , die Gefahren und erste Hilfe

Frohes NeuesViele von uns freuen sich auf die Silvesternacht. Es wird gefeiert, es wird getrunken und um Mitternacht wird geballert, was das Zeug hält. Doch viele machen sich zu wenig Gedanken um die Gefahren des Feuerwerkelns...

 Los geht es mit vorbereiteten Massnahmen, wie das Auto sicher zu parken, Türen und Fenster geschlossen zu halten, brennbares Material von Balkonen
und aus Gärten zu räumen.

Weiter geht es mit dem richtigen Einkauf. Sie haben Kinder und wollenn diesen etwas mitbringen?
Sogenanntes Kleinstfeuerwerk hat die Klasse P I worunter als Beispiel Knallbonbons und Wunderkerzen zählen.
Aber auch dieses sollten sie Kinder nie unbeaufsichtigt benutzen lassen. Es währe nicht das erste mal, dass aus einer
harmlosen Wunderkerze ein Brand entsteht. Feuerwerk für Erwachsene ab 18 Jahren fallen unter die Kategorie P II und dürfen erst kurz vor Neujahr verkauft werden. Beachten sie bitte unbedingt, dass das Feuerwerk die BAM (Bundesanstalt für Materialforschung) Nummer besitzt und am besten eine deutsche Anleitung! Immer wieder werden vor allem auf Flohmärkten illegalle Böller und Raketen angeboten - hiervon sollten sie zu ihrem eigenen Schutz unbedingt die Finger lassen. Jedes Jahr wieder muss die Feuerwehr ein vielfaches mehr ausrücken und die Notfallstationen und Krankenhäuser haben Hochbetrieb.

Dies müsste nicht sein, daher hier einige Tipps zum beachten:

- Wie bereits erwähnt sollten Kinder nie unbeaufsichtigt Feuerwerk abbrennen.
- Halten Sie genügend Abstand zu Gebäuden, Wäldern und Menschen ein und achten sie darauf, dass diese den Abstand auch einhalten.

- Achten Sie bei Raketen auf gesicherte Abschussvorrichtungen. Auch Flaschen können umfallen!!

- Mutproben, wie wer hält den Kracher ab längsten in der Hand sind nicht nur dämlich sondern birgen auch Gefahr für Leib und Leben. Vor allem
Alkohol macht übermütig aber auch langsam in Bewegungsabläufen! Deshalb sollte eine angetrunkene Person nach Möglichkeit kein Feuerwerk abbrennen.

- Achten sie auf ihre Umgebung und auf Feuerwerk, welches ihnen zu Nahe kommt. Halten sie sich die Ohren zu - explodierende Böller in unmittelbarer Nähe
können zu Tinnitus aber auch unheilbaren Hörschädigungen führen!! Aber auch die Augen sind stark gefährdet, wenn Pulverschmauch in Binde - / Hornhaut gerät.

- Feuerwerk besitzt meist eine zweite Zündschnur, sollte es beim ersten Mal nicht geklappt haben. Bitte warten sie bei einem Versager jedoch einige Minuten
bis sie sich diesem wieder nähern. Feuerwerk ohne weitere Zündvorrichtungen sollten grundsätzlich nicht mehr abgebrannt werden!

Erste Hilfe - was kann ich tun?

Verbrennungen sollten mit kaltem, aber nicht eingekühltem Wasser für ca. 10 Minuten als Sofortmassnahme behandelt werden. Beachten sie, dass
Kleinkinder schnell unterkühlt werden können! Sollten sich Brandblasen bilden, diese nicht selbst öffnen sondern mit möglichst sterilen Tüchern abdecken und
einen Arzt/Sanitäter konsultieren. Bei Einbrennungen in die Haut nicht selbst aktiv werden, da die Schädigungen sonst noch grösser werden könnten.

Bei Reizungen der Augen durch Pulverschmauch sollte durch Spülen mit lauwarmen Wasser versucht werden dieses zu entfernen. Bitte keinesfalls die Augen reiben,
da dies zur Verschlimmerung der Sypthome und möglicherweise zu Blutungen führen könnte. Sollte es nicht besser werden, bitte unbedingt den Augenarzt konsutieren.

Knalltrauma durch Böller in unmittelbarer Entfernung? Mit Pfeifen und Klingeln im Ohr ist nicht zu spassen - sollte dieses nicht innerhalb kurzer Zeit wieder
verschwinden, sollten sie unbedingt den Arzt aufsuchen um irreperabele Schädigungen zu vermeiden. Erstmassnahmen wie Infusionen müssen relativ
zügig nach dem auftreten von Tinnitus verabreicht werden um Wirkung zu zeigen!

Wir wünschen ihnen ein vor allem "gesundes" frohes neues Jahr,

ihr Fraueneck-Team




       
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